Für Misshandlung von Tochter verurteilt: Revision beantragt

Nach der Verurteilung einer Frau vor dem Landgericht Landshut wegen der Misshandlung ihrer kleinen Tochter hat die Verteidigung Revision eingelegt. Das sagte am Montag ein Gerichtssprecher. Die Richter hatten die 25-Jährige aus dem Landkreis Erding in einem Indizienprozess zu dreieinhalb Jahren Haft wegen Misshandlung Schutzbefohlener und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Im Dezember 2018 war das damals zweijährige Mädchen lebensgefährlich verletzt und in einer Münchner Klinik notoperiert worden.
Handschellen stecken in der Gürtelhalterung eines Justizbeamten. © Friso Gentsch/dpa/Symbolbild

Die Staatsanwaltschaft hatte vor dem Landgericht Landshut auf eine viereinhalbjährige Haftstrafe plädiert, der Verteidiger forderte einen Freispruch für seine Mandantin. Er argumentierte, dass auch der damalige Freund der Frau die Tat begangen haben könnte.

© dpa
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