Das Landgericht hatte den 34-Jährigen wegen Attacken auf seine Ex-Freundin zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro verurteilt - insgesamt 1,2 Millionen Euro. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wäre der Fußball-Weltmeister von 2014 vorbestraft. Boatengs frühere Lebensgefährtin legte ebenfalls wie auch die Staatsanwaltschaft Revision ein.
Das Bayerische Oberste Landesgericht muss nun darüber entscheiden, ob es in dem Urteil gegen Boateng möglicherweise Verfahrens- oder Rechtsfehler gegeben hat. Im Gegensatz zu einer Berufung werden bei einer Revision die tatsächlichen Umstände des Falls nicht mehr untersucht.