Das Amtsgericht hatte den 44-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren und zu einem lebenslangen Tierhaltungsverbot verurteilt. Dieser hatte im Prozess zugegeben, dass er seine mehr als 200 Rinder über einen längeren Zeitraum nicht ordentlich mit Wasser und Futter versorgt hatte.
Als die Polizei durch einen anonymen Anruf im Mai 2021 auf die Missstände auf dem Hof im Landkreis Ansbach aufmerksam wurde, lagen schon 160 Tiere tot im Stall. Weitere mussten wegen ihres schlechten Zustands eingeschläfert werden. Weil der Landwirt einem Gutachter zufolge an einer Depression litt, war er zu dem Zeitpunkt vermindert schuldfähig.