Der Biber zählt in Europa zu den streng geschützten Arten und unterliegt in Deutschland dem Naturschutzrecht. Ein Biberdamm darf nur nach behördlicher Genehmigung entfernt werden. Eine solche habe sei nicht vorgelegen, so die Polizei.
Der Biber zählt in Europa zu den streng geschützten Arten und unterliegt in Deutschland dem Naturschutzrecht. Ein Biberdamm darf nur nach behördlicher Genehmigung entfernt werden. Eine solche habe sei nicht vorgelegen, so die Polizei.