Die Staatsanwaltschaft war zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Fehler des Piloten beim Start an einem nahe gelegenen Flugplatz die Ursache für den Absturz in den See in Sulzberg war. Der Mann habe die Landeklappen nicht richtig eingestellt, so dass der Luftwiderstand beim Start zu hoch gewesen sei, sagte ein Sprecher der Ermittlungsbehörde. In der Folge habe der Pilot in dem Badesee notlanden müssen.
Bei dem Unglück waren vier Menschen verletzt worden, zwei davon schwer. Das Flugzeug ging im See unter und musste einen Tag später mit einem Luftsack an die Oberfläche befördert werden.