Falsch geparkte Polizeiwagen? Ermittlungen eingestellt

Die Staatsanwaltschaft München I hat Ermittlungen gegen Polizisten eingestellt, die während eines Gottesdienstes in der Münchner Innenstadt Polizeikellen in falsch geparkte Dienstwagen gelegt haben sollen. «Hinweise auf ein strafrechtlich relevantes Verhalten wurden nicht festgestellt», teilte eine Sprecherin der Behörde am Donnerstag mit. «Veranlassung, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, besteht nicht.»
Ein Streifenwagen der Polizei mit eingeschaltetem Blaulicht. © Daniel Karmann/dpa/Symbolbild

Ende Januar war nach einem Polizeigottesdienst in der Münchner Frauenkirche eine anonyme Anzeige bei der Staatsanwaltschaft eingegangen. Darin wurde Polizisten Amtsanmaßung vorgeworfen, weil sie - um Knöllchen oder gar ein Abschleppen zu vermeiden - Polizeikellen in die Dienstwagen gelegt haben sollen, obwohl sie nicht im Einsatz waren. Den beim Gottesdienst zuhauf anwesenden Polizeiführungskräften, die dies nicht angezeigt hätten, warf die Anzeige Strafvereitelung vor.

Weil es sich beim falsch Parken aber um eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat handle, liege keine Strafvereitelung vor, erläuterte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. «Das Unterlassen der Anzeige einer Ordnungswidrigkeit ist keine Straftat.»

Und eine Polizeikelle auszulegen, ohne dass der Wagen im Einsatz sei, sei auch keine Amtsanmaßung. Die liege nur dann vor, wenn «ein Nicht-Amtsträger sich wie ein Amtsträger verhält», hieß es von der Staatsanwaltschaft. «Das Auslegen einer Polizeikelle in einem polizeilichen Dienstfahrzeug, um es als solches zu kennzeichnen, ist von der Amtsbefugnis eines Polizeibeamten umfasst.»

Dass das Verfahren wegen des Vorwurfs von Straftaten eingestellt wurde, heißt aber nicht etwa, dass die Polizisten tatsächlich in unmittelbarer Nähe der Kirche parken durften und ihre Knöllchen nicht zahlen müssen. «Die Bearbeitung der Ordnungswidrigkeiten erfolgt durch die hierfür zuständigen Behörden», teilte die Staatsanwaltschaft mit. Das Polizeipräsidium München hatte Anfang Februar mitgeteilt, in dem Zusammenhang 16 Verfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten eingeleitet zu haben.

© dpa
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