Mann stirbt bei Brückeneinsturz: Haftstrafen für Ingenieure

Tagtäglich wird an Deutschlands Autobahnen gearbeitet. In der Nähe von Schweinfurt betonieren Arbeiter im Juni 2016 eine Brücke, als das Traggerüst plötzlich nachgibt. Etliche Männer stürzen mehr als 20 Meter in die Tiefe. Nun gibt es ein erstes Urteil zu dem Unglück.
Justitia
Eine Figur der blinden Justitia. © Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Etwa sieben Jahre nach dem tödlichen Einsturz einer Autobahnbrücke in Unterfranken hat das Landgericht Schweinfurt zwei Ingenieure zu Haftstrafen verurteilt. Ein dritter Angeklagter wurde freigesprochen. Die Freiheitsstrafen wegen fahrlässiger Tötung sowie fahrlässiger Körperverletzung in 14 Fällen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Die Vorsitzende Richterin sprach am Mittwoch von einer lückenhaften statischen Berechnung, die zu dem Unglück geführt habe. Das aufgebaute Traggerüst der neuen Brücke hätte die Last im betroffenen Abschnitt nie tragen können. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Die Verteidiger hatten für die 49, 59 und 65 Jahre alten Angeklagten Freisprüche gefordert, die Staatsanwaltschaft bewährungsfähige Haftstrafen. Das Gericht entschied auf eineinhalb Jahre Haft für den 59-Jährigen und neun Monate Haft für den 49-Jährigen.

Am 15. Juni 2016 betonierten in etwa 20 Metern Höhe Bauarbeiter Fahrbahnteile für die neue Schraudenbach-Talbrücke auf der Autobahn 7 bei Werneck (Landkreis Schweinfurt). Als 1500 Tonnen Beton eingefüllt waren, gab das Traggerüst unter ihnen plötzlich nach. Ein Arbeiter überlebte das Unglück nicht, 14 weitere wurden verletzt, 3 von ihnen lebensbedrohlich.

In dem seit Mitte März laufenden Prozess waren zunächst vier Männer angeklagt. Weil die Verteidigerin eines 51-Jährigen, der die Statik der Traggerüstkonstruktion der Brücke berechnete, erkrankte, wurde dessen Verfahren zwischendrin abgetrennt und muss neu beginnen.

In der von technischen Details gespickten Verhandlung sah der gerichtlich bestellte Baugutachter vor allem Fehler bei der Berechnung der möglichen Traglast des Gerüsts - diese Berechnung sei nämlich gar nicht erfolgt. Und dieser Mangel fiel den mit der Prüfung der Statik beauftragten Ingenieuren laut Anklage auch nicht auf. Sie hätten fahrlässig gehandelt beziehungsweise sich gar nicht mit dem Projekt beschäftigt. Die Gerüstkonstruktion hätte der Betonlast niemals standgehalten, hieß es.

Die Verteidiger hingegen argumentierten immer wieder, die Bauleute hätten das Stahlgerüst anders als in den Plänen aufgebaut und so das Unglück verursacht. «Da ist Mist gebaut worden», sagte der Anwalt des 59-Jährigen. Die vorgeschriebene Überwachung des Baus sei ausgeblieben. Zudem versuchten die Juristen an vielen Verhandlungstagen, die Ausführungen des Bausachverständigen zu entkräften, der nie andere Unglücksursachen in Betracht gezogen habe.

«Es ist absolut tragisch, was sich am 15. Juni 2016 ereignet hat», betonte die Verteidigerin des 65-Jährigen. «Es war nie vorhersehbar, das sowas passieren konnte», sagte der 59 Jahre alte Angeklagte zu Prozessende unter Tränen.

© dpa
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