Anfang Juli 2022 hatte das LKA angekündigt, dass die Ergebnisse der Untersuchung durch das Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie bis zum Jahresende vorliegen sollten. Das Programm der umstrittenen US-Firma Palantir solle von den Ermittlern erst genutzt werden, wenn klar sei, dass es keine Hinweise auf Sicherheitslücken, Hintertüren oder Verletzungen von Sicherheitsstandards gebe.
Das Verfahrensübergreifende Recherche- und Analysesystem (VeRA) soll als Suchindex für alle Datenbanken der Polizei in Bayern zum Einsatz kommen, und zwar bei Ermittlungen wegen schwerer Kriminalität, Terrorismus oder Mord, aber auch bei Bandendiebstählen und Kinderpornografie. Durch einen Rahmenvertrag können auch alle anderen Landeskriminalämter in Deutschland, das Bundeskriminalamt und der Zoll die Software anschaffen. Mehrere Länder prüften zuletzt ebenfalls einen Kauf bei der deutschen Tochter von Palantir.
Kritiker befürchten, dass Palantir mit dem Programm Daten der Polizei abzweigen könnte - unter anderem weil das Unternehmen als Start-up Geld von der CIA erhalten hat und den US-Auslandsgeheimdienst später zu seinen Kunden zählte. In Bayern wäre für den Einsatz von VeRA nach Ansicht des obersten Datenschützers eine Gesetzesänderung nötig.
Die Polizei in Hessen und Nordrhein-Westfalen nutzt Programme von Palantir bereits für Ermittlungen. Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich derzeit mit zwei Verfassungsbeschwerden in diesem Zusammenhang. Die Klägerinnen und Kläger wollen erreichen, dass Karlsruhe für die Nutzung der Technik strenge Vorgaben macht.