Urteil zu Zwangsprostitution: Angeklagte legen Revision ein

Nach einem Urteil des Landgerichts Schweinfurt wegen einer sexuell missbrauchten und zur Prostitution getriebenen jungen Frau haben die Angeklagten Revision eingelegt. Das teilte das Gericht am Dienstag mit. Nun wird sich der Bundesgerichtshof aller Voraussicht nach mit dem Fall befassen.
Eine Figur der blinden Justitia. © Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Der 54 Jahre alte Angeklagte hatte nach Überzeugung der Richter die jugendliche Tochter seiner Partnerin mehrfach sexuell missbraucht. Als sie im jungen Erwachsenenalter war, sollen die ebenfalls angeklagte Mutter und ihr Lebensgefährte die Frau zur Prostitution genötigt haben.

Das Gericht verurteilte den Mann am 17. Februar zu viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen und Zwangsprostitution. Die 51-Jährige bekam eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten wegen Beihilfe zum sexuellen Missbrauch und Zwangsprostitution.

Der Mann hat sich nach Erkenntnissen der Ermittler zwischen etwa 2013 und 2016 im Raum Hammelburg (Landkreis Bad Kissingen) an dem damals minderjährigen Mädchen vergangen.

© dpa
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