Neuer Prozess gegen Vergewaltiger mit Wolfsmaske

Es war ein schockierendes Verbrechen wie aus einem Alptraum: Im Juni 2019 zerrte ein Mann eine Elfjährige in ein Gebüsch und vergewaltigte sie, am helllichten Tag mitten in München. Jetzt muss der Fall neu verhandelt werden.
Der Angeklagte steht im Landgericht im Verhandlungssaal. © Sven Hoppe/dpa/Archivbild

Vor dem Landgericht München I wird der sogenannte Wolfsmasken-Prozess neu verhandelt. Der Mann, der 2021 verurteilt wurde, weil er eine Elfjährige vergewaltigt hatte, steht dort vom 14. März an erneut vor Gericht, wie sein Anwalt Adam Ahmed der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Das Gericht bestätigte den Termin. Bis zum 19. April sind nach Angaben eines Gerichtssprechers insgesamt zehn Verhandlungstermine angesetzt.

Das Landgericht hatte den damals 45-Jährigen 2021 zu zwölf Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Zuvor hatte der Mann im Prozess gestanden, das Mädchen im Juni 2019 in ein Gebüsch gezerrt und dort schwer missbraucht zu haben - am helllichten Tage mitten in München. Zur Tarnung hatte er eine Wolfsmaske getragen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hatte allerdings «durchgreifende rechtliche Bedenken» gegen die Strafzumessung, gab der Revision gegen das Urteil darum teilweise statt und verwies den Fall an das Landgericht zurück.

Bei der Bemessung der Freiheitsstrafe habe die Jugendschutzkammer die zugleich angeordnete Sicherungsverwahrung nicht in den Blick genommen, bemängelte der BGH. Der Senat könne nicht ausschließen, dass die Kammer bei rechtsfehlerfreier Würdigung zu einer niedrigeren Freiheitsstrafe gelangt wäre. Dies führte zur Aufhebung der Strafe und damit auch der Sicherungsverwahrung. Der Schuldspruch als solcher blieb aber bestehen.

Der alptraumhafte Überfall auf ein kleines Mädchen hatte auch eine Diskussion über die Resozialisierung von Sexualstraftätern ausgelöst. Denn der Verurteilte war wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern mehrfach vorbestraft und bereits als Jugendlicher mit Sexualdelikten aufgefallen. Zum Tatzeitpunkt befand er sich in einer Lockerungsstufe des Maßregelvollzugs und durfte unbegleitet von seiner betreuten Wohngemeinschaft zur Arbeitsstelle fahren. Auf diesem Weg fiel er über das Kind her.

© dpa
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