Angeklagter räumt Tötung seiner Ex-Freundin ein

Mit mehreren Hammerschlägen soll ein 50-Jähriger seine Freundin getötet haben - wenige Wochen nachdem sie sich von ihm getrennt hatte. Der Mann lebte allerdings noch in ihrem Haus. Nun muss er sich in Landshut vor Gericht verantworten.
Der Angeklagte sitzt im Verhandlungssaal des Landgerichts. © Armin Weigel/dpa

Für die Tötung seiner Ex-Lebensgefährtin wird einem 50 Jahre alten Mann in Niederbayern der Prozess gemacht. Vor dem Landgericht Landshut legte ihm der Staatsanwalt am Donnerstag heimtückischen Mord zur Last. Der Verteidiger trug im Namen seines Mandanten eine Einlassung vor, laut der der Angeklagte die Tat einräumte und angab, die Verantwortung übernehmen und sich seiner Schuld stellen zu wollen. Seiner Erinnerung nach habe er die Frau mit drei Hammerschlägen attackiert.

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft tötete der 50 Jahre alte Bosnier in der Nacht zum 9. Juli dieses Jahres seine schlafende Ex-Freundin in deren Haus in Gangkofen (Landkreis Rottal-Inn). Die 46 Jahre alte Frau hatte sich den Erkenntnissen nach bereits Mitte Juni von ihrem Partner getrennt, dieser hatte jedoch zunächst noch bei ihr gewohnt. Vor der Tat soll es einen Streit gegeben haben.

Der Angeklagte sagte auf Nachfragen vor Gericht, die Frau habe ihn gedrängt auszuziehen, sie habe ihm «Feuer gemacht». Genau könne er sich an das Geschehen an dem Abend nicht mehr erinnern, jedoch habe er den Hammer aus der Garage geholt und frühmorgens im Schlafzimmer dreimal auf die Frau eingeschlagen. «Erst als ich zugeschlagen habe, habe ich bemerkt, was ich tue.» Dann sei ihm der Hammer aus der Hand gefallen und er sei zitternd gegangen.

Danach habe er Tee getrunken, geduscht, die Katze gefüttert und sei noch einmal in das Schlafzimmer hinauf gegangen, um zu überprüfen, ob die Frau wirklich tot sei. Vor der Tat habe er Alkohol getrunken, sagte der Angeklagte.

Laut Obduktionsbericht dürften es mehr als drei Schläge gewesen sein, so das Gericht. Zudem habe es Spuren von Gewalteinwirkung am Hals des Opfers gegeben. Hierzu sagte der Angeklagte nichts.

Für den Prozess sind zunächst drei weitere Verhandlungstage angesetzt worden. Das Urteil könnte am 24. Januar gesprochen werden.

© dpa
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