Der Zeuge hatte in einem ersten Verfahren 2017 zugunsten des Angeklagten ausgesagt und dies später korrigiert. Dafür wurde er 2019 vor dem Amtsgericht Passau wegen uneidlicher Falschaussage verurteilt. Unter anderem diese Falschaussage brachte den Stein für die Wiederaufnahme des Verfahrens ins Rollen.
In dem Prozess geht es um die Frage, ob der Angeklagte 2016 seine Ex-Freundin erstochen hat, während sie schlief. Eine Tötung im Schlaf würde das Mordmerkmal der Heimtücke bedeuten. Im ersten Prozess vor dem Landgericht Passau hatte sich das nicht zweifelsfrei klären lassen. Der Angeklagte wurde wegen Totschlags verurteilt.
Das Landgericht Deggendorf kam 2021 zu dem Schluss, dass die Passauer Richter ohne die Falschaussagen zweier Zeugen 2017 möglicherweise ein Mordurteil gesprochen hätten und ließ die Wiederaufnahme des Verfahrens zu. Das Urteil könnte am 3. Juni gesprochen werden.