Das Gericht habe angeordnet, dass der beklagte Priester H. und ein informierter Vertreter des Erzbistums München und Freising persönlich erscheinen, teilte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mit. Strafrechtlich hat das Ganze zwar keine Bedeutung mehr, aber es geht um die Frage der Schuld, die Bistumsverantwortliche in dem Fall möglicherweise auf sich geladen haben.
Eine Beweisaufnahme sei am 20. Juni bislang nicht geplant. Auch neue Erkenntnisse bei der Suche nach Erben von Benedikt XVI. lägen dem Gericht nicht vor, sagte die Gerichtssprecherin. Abgetrennt habe das Gericht das Verfahren gegen ihn aber nicht. Das Landgericht hatte den ursprünglichen Verhandlungstermin zunächst verschoben, weil keine Rechtsnachfolger des Papstes ermittelt werden konnten.
Nach früheren Angaben seines langjährigen Privatsekretärs und Testamentsvollstreckers Georg Gänswein hat Papst Benedikt keinen Erben eingesetzt - darum komme die gesetzliche Erbfolge zum Zug, sagte er im dpa-Interview. «Diese richtet sich nach vatikanisch-italienischem Recht. Die Anschreiben an die möglichen Erben sind im Gange. Die Antworten der möglichen Erben stehen noch aus.»