Lange Jugendstrafen nach tödlichem Drogenstreit in München

Zu acht Jahren beziehungsweise vier Jahren und neun Monaten Jugendstrafe hat das Landgericht München I zwei junge Männer verurteilt. Vor einem Jahr hatten diese nach Überzeugung des Gerichts einen anderen Jugendlichen im Streit um Drogen mit dem Messer getötet.
Ein Mikrofon in einem Gerichtssaal. © Friso Gentsch/dpa/Symbolbildarchiv

Wegen Totschlags und versuchten Raubes mit Todesfolge hat das Landgericht München I zwei junge Männer zu langjährigen Jugendstrafen verurteilt. Acht Jahre für einen 17-jährigen Ägypter, vier Jahre und neun Monate für einen 16-jährigen Deutschen, lautet das Urteil nach Angaben des Münchner Oberlandesgerichts (OLG). Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass die beiden im Dezember 2021 einen 17-Jährigen mit einem Messer töteten. Beide Angeklagte müssen einen Teil ihrer Haftzeit in einer Drogenentzugsklinik verbringen. Das Urteil der 1. Großen Jugendkammer vom Dienstag ist noch nicht rechtskräftig.

Nach der Überzeugung des Gerichts waren die beiden Angeklagten im Dezember 2021 am Rosenheimer Platz mit einem 17 Jahre alten Mann in Streit geraten. Zuvor hatten die beiden demnach vorgetäuscht, dem 17-Jährigen Marihuana abkaufen zu wollen. In Wirklichkeit wollten sie dieses nach Überzeugung der Richter jedoch klauen.

Als die Angeklagten versuchten, dem anderen Mann ein Zehn-Gramm-Tütchen der Droge aus der Hand zu reißen, habe sich demnach ein Handgemenge entwickelt. Dabei habe der ältere Angeklagte dem 17-Jährigen zweimal mit einem Messer in den Oberkörper gestochen. Am nächsten Tag starb der Geschädigte trotz Notoperation.

Zunächst hatte die Anklage auf Mord gelautet. In der Hauptverhandlung sei das Gericht aber vom Mordmerkmal Habgier abgerückt, teilte das OLG mit. Denn der mutmaßliche Haupttäter habe angegeben, dass er durch den Messerangriff nicht an das Rauschgift habe kommen wollen. Stattdessen habe er zu diesen Zeitpunkt nur noch vom Tatort fliehen wollen. Nach den Worten des Vorsitzenden Richters habe sich der Hauptangeklagte «kalt und gefühllos» gezeigt und selbst in der U-Haft noch «Psychospielchen» gespielt. Wegen seines hohen Erziehungsdefizits sei eine lange Jugendstrafe notwendig.

© dpa
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