Geflohener Mörder in Abwesenheit verurteilt

Der aus dem Amtsgericht Regensburg geflohene Mörder hat in Abwesenheit eine weitere Gefängnisstrafe erhalten. Das Amtsgericht Regensburg verurteilte den Mann zu einem Jahr Haft wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Regensburg am Freitag sagte. Der 40-Jährige hatte Anfang Januar eine Verhandlungspause in dem Prozess genutzt und war während einer Besprechung mit seinem Anwalt aus einem Fenster des Gerichtsgebäudes gesprungen. Er entkam bis nach Frankreich.
Gericht
Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch. © Swen Pförtner/dpa/Symbolbild

Dort fasste ihn die Polizei nach fünf Tagen im Auto seiner Schwester. Für die Flucht kann er in Deutschland rechtlich nicht belangt werden, wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft erklärte. Die Behörde ermittele aber noch zu möglichen Fluchthelfern in Deutschland sowie gegen Unbekannt wegen der geglückten Flucht aus dem Amtsgericht.

Wegen des Urteils vor dem Amtsgericht beantragte die Regensburger Staatsanwaltschaft wie auch die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth die Auslieferung des Mannes. 2013 war der Algerier bereits wegen Mordes an einer Kiosk-Besitzerin in Nürnberg zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden und saß in Straubing im Gefängnis. Wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte dort war er nach Würzburg verlegt worden und musste sich vor dem Amtsgericht Regensburg verantworten.

Noch in Januar soll der Mann nach Bayern ausgeliefert werden. In welche Justizvollzugsanstalt der verurteilte Mörder verlegt wird, ist nicht bekannt. Die beiden beteiligten Staatsanwaltschaften werden dazu laut Sprechern keine Angaben machen.

© dpa
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