Flüge gesichtet: Gefängnisse wappnen sich gegen Drohnen

Schon vor Jahren verhalfen Drohnenaufnahmen einem Schwerkriminellen in Frankreich zur Flucht. Entsprechend aufmerksam registrieren auch bayerische Gefängnisse Drohnenflüge über ihren Mauern. Das Justizministerium setzt zudem auf Hightech, um Gefahren abzuwehren.
Eine Drohne fliegt bei Sonnenuntergang über eine Wiese. © Felix Kästle/dpa/Symbolbild

Rund ein halbes dutzend Mal surrten heuer Drohnen in unmittelbarer Nähe bayerischer Gefängnisse - ein Risiko. Selbst mit günstigen Einsteigermodellen könnten auf diese Weise nicht nur Fluchtmöglichkeiten ausgekundschaftet werden, erläuterte das Justizministerium in München der Deutschen Presse-Agentur. «Sondern vor allem das Einbringen von Mobiltelefonen, Drogen oder Waffen stellen eine Gefahr für die Sicherheit unserer Justizvollzugsanstalten dar.» Zudem seien Drohnen inzwischen in der Lage, bis zu 100 Kilogramm Last zu transportieren. «Ein Ausbruch mit Hilfe einer Drohne kann daher wohl ebenfalls nicht ausgeschlossen werden.»

«Die Gefährdung durch Drohnen ist ernst zu nehmen», betonte das Ministerium deshalb. «Zwei Versuche, Handys und Drogen einzufliegen, gab es bereits.» Heuer wurden bis Ende November in Bayern sechs Drohnenflüge in der Nähe von oder über bayerischen Justizvollzugsanstalten gesichtet, obwohl ein Abstand von 100 Metern gesetzlich vorgeschrieben ist. Im vergangenen Jahr war es ein unerlaubter Überflug gewesen, 2020 neun. Insgesamt kam es in Bayern zwischen 2015 und Ende November 2022 zu 64 Sichtungen.

In den Gefängnissen würden deshalb feste Reaktionsabläufe bei der Entdeckung einer Drohne etabliert und zum Teil engmaschige Vorsatzgitter an den Haftraumfenstern angebracht, hieß es. Im Oktober 2020 wurden zudem 8 der 36 bayerischen Anstalten in einem Pilotprojekt mit dem mobilen Drohnenabwehrsystem «Dropster» ausgestattet. Dabei wird ein mehrere Quadratmeter großes Netz verschossen, das sich in der Luft entfaltet und die Rotoren einer Drohne blockiert, so dass diese abstürzt. Die JVA Amberg wurde zudem vor einem Jahr mit einer Drohnendetektionsanlage ausgestattet.

Dass Drohnen in Gefängnissen ein Sicherheitsrisiko sind, hatte sich schon im Sommer 2018 eindrücklich gezeigt. Das Ministerium erinnert daran, dass damals in der französischen Justizvollzugsanstalt Réau einem ranghohen Mitglied der organisierten Kriminalität eine spektakuläre Flucht gelang. Zuvor hatten seine Komplizen die örtlichen Gegebenheiten des Gefängnisses über längere Zeit mittels Drohnen ausgekundschaftet.

© dpa
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