Die Zentralstelle Cybercrime (ZCB) wurde 2015 bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg installiert. Im Anfangsjahr bearbeitete sie 502 Verfahren. 2022 erfasste die Staatsanwaltschaft mehr als 15.780 Verfahren, das ist eine Steigerung von 13 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Eisenreich sagte, gerade im Kampf gegen Kinderpornografie im Netz sei eine Wiederbelebung der Verkehrsdatenspeicherung wichtig: «Bei schweren Straftaten wie dem sexuellen Missbrauch von Kindern brauchen unsere Ermittler zeitlich befristeten Zugriff auf die IP-Adressen.
Auch bei der Verfolgung von Terroristen und Waffenschiebern sind IP-Adressen in manchen Fällen die wichtigste oder sogar die einzige Spur.»
Im vergangenen November habe deshalb Bayern eine Initiative in den Bundesrat eingebracht: Der Europäische Gerichtshof habe Spielräume gegeben für die Speicherung. Die Bundesregierung müsse dies nun nutzen. «Ich habe kein Verständnis, dass der Bundesjustizminister hier blockiert.» Der Bamberger Generalstaatsanwalt Wolfgang Gründler begrüßte die Haltung der Staatsregierung in dieser Frage. «Die Bürger erwarten zurecht, dass sie auch im digitalen Raum geschützt werden», sagte er.
Die Spezialistinnen und Spezialisten der Zentralstelle widmen sich vielen Kriminalitätsfeldern im Cyberspace - neben Kinderpornografie auch Fake-Shops, Cyberangriffen auf Behörden und Unternehmen sowie Cybertrading. Die Betrüger locken auf professionell gemachten Online-Plattformen mit angeblich profitablen Anlageprodukten.