Tattoos seien heute «in der Breite der Bevölkerung angekommen», sagte der Ministeriumssprecher. Bislang durften Bayerns Polizisten Tattoos nur dort tragen, wo sie auch die Sommeruniform mit kurzem Diensthemd verdeckt. Weiterhin verboten bleiben demnach aber Tätowierungen an Händen, Hals («Messlinie Hemdkragen des kurzen Diensthemdes») und Kopf.
Die bayerische Polizei hatte einen im Ländervergleich besonders strengen Umgang mit tätowierten Beamten. Ein Polizist aus Mittelfranken machte Schlagzeilen, weil er vergeblich durch alle Instanzen klagte und bis vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zog, damit er sich den Schriftzug «Aloha» auf den Unterarm tätowieren lassen darf.
Im Januar wurde bekannt, dass das Innenministerium für diesen «konkreten Einzelfall» eine Sondergenehmigung erteilt und dem Polizisten die Tätowierung erlaubt hatte. Jetzt wird aus diesem Sonder- der Regelfall.