Holetschek fordert Korrekturen bei Krankenhaus-Reform

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) will Korrekturen an den Krankenhaus-Reformplänen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Er forderte am Donnerstag nach den Bund-Länder-Gesprächen in Berlin, «die Level-Idee komplett aufzugeben». Er halte sie für falsch und werde sich «vehement» dagegen einsetzen, sagte Holetschek.
Krankenhaus
Ein Hinweisschild mit der Aufschrift «Krankenhaus» weist den Weg zur Klinik. © Marcus Brandt/dpa/Symbolbild

Anders als heute sollen Krankenhäuser nach dem Willen Lauterbachs in drei Level eingeordnet und entsprechend gefördert werden. So soll es Kliniken zur Grundversorgung geben - zum Beispiel für grundlegende chirurgische Eingriffe und Notfälle. Andere Häuser sollen sich um die «Regel- und Schwerpunktversorgung» kümmern. Unikliniken sollen einer dritten Gruppe zugeordnet werden, den Kliniken für die «Maximalversorgung».

«Die Level sind für das Gelingen der Krankenhausreform nicht notwendig und verfassungsrechtlich höchst problematisch und lassen befürchten, dass daran mittelfristig weitere Restriktionen für die Kliniken verbunden werden sollen», kritisierte Holetschek.

Für die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) waren die Gespräche am Donnerstag - anders als für Lauterbach - noch kein Durchbruch. «Wichtige Details bleiben noch völlig unklar», sagte die BKG-Vorsitzende Tamara Bischof. Beispielsweise sei noch keine Lösung gefunden worden, wie die hohen Inflationsraten ausgeglichen werden könnten. Nach BKG-Auswertungen schreiben neun von zehn Krankenhäusern Defizite.

«Wir werden in den nächsten Wochen massiv protestieren, denn ohne verlässlichen Inflationsausgleich können wir die Versorgung der Bevölkerung nicht verlässlich aufrechterhalten», sagte Bischof. «Eine künftige Krankenhausreform, die ihre Wirkung erst in den nächsten Jahren entfaltet, hilft den Kliniken in dieser Notlage überhaupt nicht.»

Die Level-Einteilung sieht auch die BKG kritisch. Diese sei «weder für die künftige Krankenhausplanung noch für die geplante Vorhaltefinanzierung nötig» - und außerdem «ungeeignet für eine höhere Qualitäts- und Leistungstransparenz».

© dpa
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