Während die Landesregierungen über die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs selbst entscheiden können, ist für Fernzüge und Fernbusse bundesweit bis zum 7. April 2023 eine FFP2-Maskenpflicht festgeschrieben. Im Nahverkehr ist die Maskenpflicht in Bayern und Sachsen-Anhalt bereits weggefallen, in Schleswig-Holstein läuft sie zum Jahresende aus. Bayern, Hessen, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz haben sich von der Isolationspflicht bei positivem Test verabschiedet - und setzen stattdessen auf eine verschärfte Maskenpflicht für Infizierte.
Holetschek sagte, das Robert Koch-Institut müsse «endlich seine Empfehlungen zur Isolation an die neue Infektionslage» anpassen. Das gelte auch für das Infektionsschutzgesetz: «Es wäre unverhältnismäßig, die aktuellen Regelungen unverändert bis zum Ablauf des 7. April 2023, an dem sie planmäßig außer Kraft treten sollen, fortgelten zu lassen», sagte der bayerische Minister.