Ohne die Abtrennung hätte der Termin erneut verschoben werden müssen. Ursprünglich hatte das Landgericht Ende März in der Sache verhandeln wollen. «Auf das Verfahren gegen die übrigen Beklagten hat diese Entscheidung jedoch keinen Einfluss», teilte das Gericht mit.
Nach dem Tod des emeritierten Papstes ist nach wie vor unklar, wer dessen Rechtsnachfolge antritt und damit auch das Traunsteiner Verfahren gewissermaßen erbt. Laut Angaben von Ratzingers früherem Privatsekretär Georg Gänswein aus dem Frühjahr gibt es mehrere Angehörige des Papstes, die als Erben infrage kommen könnten.
Bei dem Verfahren geht es um eine Zivilklage eines Missbrauchsopfers gegen den mutmaßlichen Täter sowie Vertreter der katholischen Kirche. Diese sogenannte Feststellungsklage richtet sich gegen vier Beklagte: den Wiederholungstäter Priester H., das Erzbistum und die früheren Erzbischöfe Kardinal Friedrich Wetter und Kardinal Joseph Ratzinger.