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Gericht muss tödlichen Raser-Unfall neu bewerten

Mit mehr als 230 Kilometern pro Stunde rast der Angeklagte über die Autobahn, obwohl sein Sportwagen für öffentliche Straßen nicht mehr zugelassen ist. Es kommt zum Unfall, ein anderer Autofahrer stirbt. Nun müssen Richter neu entscheiden, ob dies mit Vorsatz geschah.
Prozess gegen einen Autobahnraser
Ein wegen Totschlags angeklagter Mann steht vor Prozessbeginn im Gerichtssaal und verdeckt sein Gesicht. © Matthias Balk/dpa

Ein tödlicher Raserunfall mit mehr als 200 Kilometern pro Stunde auf einer Autobahn muss in den kommenden Wochen vom Landgericht Ingolstadt juristisch neu bewertet werden. Der heute 26 Jahre alte Mann war bereits zu einer Gefängnisstrafe von dreieinhalb Jahren wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil allerdings aufgehoben und zur neuen Verhandlung nach Ingolstadt zurückverwiesen.

Der Prozess begann am Dienstag mit der umfangreichen Verlesung der bisherigen Akten. In dem Verfahren geht es nun nur noch darum, ob und wie der angeklagte Deutsche zu bestrafen ist. «Der objektive Sachverhalt steht bindend fest», betonte der Vorsitzende Richter. Letztlich muss sich die Kammer nun erneut damit beschäftigen, ob der Mann bei seiner halsbrecherischen Fahrt mit Vorsatz gehandelt hat. Eine Frage ist, ob er darauf vertrauen konnte, dass bei der Raserei nichts passiert.

Der Angeklagte hatte seinen Sportwagen auf 575 PS getunt. Er hätte damit etwa 330 Kilometer pro Stunde fahren können, auf öffentlichen Straßen hätte er sich aber nicht mehr ans Steuer setzen dürfen. Am Unfalltag im Oktober 2019 fuhr der Mann auf der A9 bei Ingolstadt mit mindestens 233 Kilometern pro Stunde in einem Bereich, in dem zu dieser Zeit maximal Tempo 100 erlaubt war. Als ein Wagen vor ihm die Spur wechselte, raste der Angeklagte trotz Vollbremsung mit Tempo 207 ins Heck des anderen Autos. Der 22-Jährige im vorausfahrenden Auto hatte keine Überlebenschance.

Der BGH gab den Revisionsanträgen sowohl der Verteidiger als auch des Nebenkläger-Anwalts statt. Die Verteidiger hatten einen Freispruch verlangt, weil sie die Schuld für den Unfall beim Opfer wegen dessen Spurwechsels sehen. Der Nebenkläger-Anwalt verlangt hingegen eine Verurteilung wegen Totschlags. Er vertritt den Vater, der am Dienstag mit einem Hemd, auf dem groß ein Foto seines getöteten Sohnes zu sehen war, am Prozess teilnahm.

Die Richter in Karlsruhe bemängelten, dass die zunächst zuständige Ingolstädter Strafkammer einerseits einen Gefährdungsvorsatz des Angeklagten im Sinne des Paragrafen gegen illegale Autorennen bejaht, andererseits aber einen Tötungsvorsatz verneint habe. Der nun zuständige Kammervorsitzende sagte, dass auch eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in Betracht komme. Bis Mitte Juli sind drei weitere Verhandlungstage geplant.

Der mittlerweile in Berlin lebende Angeklagte hatte bereits früher beteuert, dass er den Tod des anderen Fahrers sehr bedauere. Am Dienstag erklärte er, dass er mit der Autotuning-Szene nichts mehr zu tun habe. Er habe auch generell weitgehend mit dem Autofahren abgeschlossen. Selbst als Beifahrer bekomme er nun mitunter Panik.

© dpa
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