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Mordprozess: Mann zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt

Ein Mann lernt in einer Flüchtlingsunterkunft in Bayern eine junge Frau kennen. Sie weist seine Annäherungsversuche ab. Daraufhin schlägt er sie mit einem Beil tot - heimtückisch und aus niederen Beweggründen, sagt das Schwurgericht.
Justitia
Eine Figur der blinden Justitia. © Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Ein 29-jähriger Mann ist wegen Mordes an einer Mitbewohnerin in einer Flüchtlingsunterkunft zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Dem Landgericht München II zufolge hatte der Jordanier der 21-jährigen Ukrainerin aufgelauert und ihr mit einem Handbeil mehrfach auf den Schädel geschlagen. Er habe «mit absolutem Vernichtungswillen» noch weiter auf sie eingeschlagen, als sie auf dem Boden lag, sagte der Vorsitzende des Schwurgerichts am Dienstag in seiner Urteilsbegründung.

Der Mann hatte die junge Frau in einer Flüchtlingsunterkunft in Garmisch-Partenkirchen kennengelernt. Sie habe aber kein Interesse an einer Beziehung gehabt und seine Avancen zurückgewiesen. Als er im November vergangenen Jahres bei einer Feier gegen ihren Willen Fotos von ihr machte, habe sie ihn zurechtgewiesen. Am nächsten Morgen habe er der 21-Jährigen am Eingang der Unterkunft aufgelauert, als sie auf dem Weg zur Arbeit war - und ihr «ohne Vorwarnung mehrfach mit dem Handbeil von hinten auf ihren Kopf geschlagen».

Der Angeklagte habe heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen gehandelt. Er habe das Recht der Frau auf sexuelle Selbstbestimmung negiert, seine Motive seien «unterste Schublade», sagte der Vorsitzende Richter.

Die von einem Gutachter diagnostizierte Persönlichkeitsstörung des Angeklagten habe sich nicht auf seine Schuldfähigkeit ausgewirkt. Allerdings sei deshalb eine besondere Schwere der Schuld nicht gegeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Gerichtsmediziner habe die Kopfwunden der Frau als Zertrümmerungszone beschrieben, sagte der Staatsanwalt. Sie sei sei vor dem Krieg geflohen und habe in Deutschland einen «unfassbar brutalen Tod» gefunden.

© dpa
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