Online-Rechner hilft bei Anträgen zu Energie-Härtefallhilfen

Per Online-Rechner können alle Bürgerinnen und Bürger ab sofort berechnen, ob ihnen Härtefallhilfen zur Deckung der stark gestiegenen Energiekosten zustehen. «Bund und Länder haben sich auf die Details einer Härtefallregelung für Privathaushalte verständigt! Die Regelung gilt für die Nutzung nicht leitungsgebundener Energieträger zum Beispiel Heizöl, Gas oder Pellets. Nach langen Verhandlungen sind wir auf der Zielgeraden», sagte Bayerns Sozial- und Arbeitsministerin Ulrike Scharf am Donnerstag in Berlin. Bald könnten die entsprechenden Anträge gestellt werden.
Die Flamme eines Gasherdes brennt in einer Küche. © Frank Rumpenhorst/dpa/Symbolbild

Voraussetzung für den Erhalt von Härtefallhilfen ist, dass die Kosten mehr als doppelt so hoch sind wie der bundeseinheitliche Referenzpreis, teilte das Ministerium weiter mit. Sei das der Fall, würden von den Mehrkosten 80 Prozent erstattet. Der Erstattungsbetrag muss mindestens 100 Euro je Privathaushalt betragen. Zu den nicht leitungsgebundenen Energieträgern zählen: Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle.

«Wir arbeiten daran, dass die Entlastungen schnellstmöglich ausgezahlt werden», sagte Scharf. Ob es eine Härtefallhilfe gibt und wie hoch diese ausfällt, könne per Online-Rechner des Sozialministeriums vorab geprüft werden. Zudem soll es ab dem 3. April eine Info-Hotline für Bürgerinnen und Bürger geben. Aufgrund des Ukrainekriegs und der stark gestiegenen Energiepreise wurden Ende 2022 Härtefallhilfen für Privathaushalte für nicht leitungsgebundene Energieträger beschlossen.

Antragsberechtigt sind die Eigentümer oder Mieter eines Privathaushalts. Wird eine Feuerstätte zentral für mehrere Haushalte betrieben, sind Vermieter oder Wohnungseigentumsgemeinschaft antragsberechtigt. Diese müssen die Härtefallhilfen dann an die Privathaushalte weitergeben. Die Härtefallhilfe beträgt maximal 2000 Euro je Privathaushalt. Um von den Hilfen zu profitieren, muss der Energieträger innerhalb des sogenannten Entlastungszeitraums (1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022) geliefert worden seien.

© dpa
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