Söder: «Absolute Bedingung» bei Bürgergeld

Im Streit um das Bürgergeld besteht die CSU auf deutlichen Korrekturen - hält aber eine Lösung für möglich. Die aktuellen internen Verhandlungen zwischen Ampel- und Unionspolitikern ließen einen «gewissen Grundoptimismus» zu, sagte Parteichef Markus Söder am Montag nach einer Videoschalte des CSU-Vorstands in München. Die «absolute Bedingung» für eine Einigung sei aber, dass das sogenannte Schonvermögen deutlich reduziert werde und es ausreichend Sanktionsmöglichkeiten gebe. Wer arbeiten könne, aber nicht wolle, müsse auch mit Sanktionen belegt werden können, forderte Söder und sagte: «Wir fühlen uns da immer als Anwalt der Fleißigen.» Das Ganze stehe unter dem Motto: «Leistung muss sich lohnen.»
Bayerns Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder nimmt an einer Pressekonferenz teil. © Sven Hoppe/dpa/Archivbild

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat soll an diesem Mittwoch einen Kompromiss im Streit über die Sozialreform finden. Das Bürgergeld soll das heutige Hartz-IV-System ablösen. Es war im Bundesrat am Widerstand von Landesregierungen mit Führung oder Beteiligung der Union gescheitert. Aus Sicht von CDU und CSU wird Betroffenen ein zu großes Schonvermögen zugestanden. Zudem müssten sie zu wenige Sanktionen bei Pflichtverletzungen fürchten. Nach dem Willen der Bundesregierung soll der Bundesrat das Gesetz schon am Freitag beschließen. Intern laufen derzeit Verhandlungen von Ampel- und Unionspolitikerinnen und -politikern, um eine Lösung zu finden.

Darüber hinaus übte Söder nach der CSU-Schalte scharfe Kritik an Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP), der bei der Erbschaftsteuer durch die Veränderung bestimmter Werte Steuererhöhungen «durch die Hintertür und de facto klammheimlich» einführe. Das sei so nicht akzeptabel. Konkret forderte Söder unter anderem - wie am Vortag schon Finanzminister Albert Füracker (CSU) - höhere Freibeträge. Zudem brauche es eine regionale Staffelung sowie in den nächsten Jahren einen inflationsbedingten Ausgleich von Freibeträgen.

Aus dem Finanzministerium wurden die Vorwürfe entschieden zurückgewiesen. Die Anpassung der Werte erfolge «in Anlehnung» an eine Verordnung aus dem vergangenen Jahr des damals CSU-geführten Innenministeriums. Außerdem gebe es im Ministerium große Sympathien, die Freibeträge bei der Schenkungs- und Erbschaftsteuer «an die steigende Immobilienpreise anzupassen».

© dpa
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