Bayern: Bundesweite Lockerung bei Corona-Isolationspflicht

Nach dem vorzeitigen Ende der Maskenpflicht in Fernverkehrszügen fordert Bayern auch eine bundesweite Lockerung für die Isolationsvorschriften für Corona-Infizierte. «Ein nächster fälliger Schritt hin zu einem echten Kurs der Eigenverantwortung wäre, auch bundesweit die Empfehlung für die Isolationspflicht bei Corona-Infektionen anzupassen. Bayern hat diesen Weg schon im November eingeschlagen und ist damit gut gefahren», sagte Landesgesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Freitag in München. Er reagierte damit auf das Ende der Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr zum 2. Februar.
Eine Frau in Isolation nach einem positiven Corona-PCR-Test. © Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild

«Das ist ein überfälliger Schritt», sagte Holetschek zum Ende der Maskenpflicht. Er sei froh, dass sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nun endlich bewege. «Niemand hat verstanden, warum die Bundesregierung die Maskenpflicht in Flugzeugen schon lange aufgehoben hat, im Fernverkehr aber nicht.»

Lauterbach hatte zuvor gesagt: «Wir müssen einfach mehr auf Eigenverantwortung und Freiwilligkeit setzen. Die Krankheit dürfe durch diese Schritte aber nicht verharmlost werden. Die Pandemielage habe sich stabilisiert. Zugleich betonte der SPD-Politiker aber auch, dass er die Isolation für Corona-Infizierte weiterhin für notwendig halte - auch mit Blick auf die Sicherheit am Arbeitsplatz.

Mehrere Bundesländer haben die Isolationspflicht bereits beendet. Die Forderungen für ein baldiges Ende der Maskenpflicht wurden zuletzt immer lauter, innerhalb der Bundesregierung pochte vor allem die FDP darauf. Laut Infektionsschutzgesetz sollte die Maskenpflicht im Fernverkehr eigentlich bis zum 7. April andauern.

Im öffentlichen Nahverkehr wurde die Maskenpflicht bereits in Bayern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein abgeschafft. Berlin, Brandenburg, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Baden-Württemberg planen eine Aufhebung bis spätestens Anfang des kommenden Monats. Über den 2. Februar hinaus gilt die Maskenpflicht dann lediglich noch in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen.

© dpa
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