In den vergangenen drei Jahren seien 145 Proben auf rund 500 Wirkstoffe hin untersucht worden. In lediglich einem Fall sei ein zugelassener Höchstwert überschritten gewesen und in einem Fall sei ein in Deutschland nicht zugelassener Wirkstoff festgestellt worden. Ein gesundheitliches Risiko habe bei den zwei auffälligen Proben aber nicht bestanden.
Die Proben werden laut LGL von einheimischen Waren und auch von importierten Produkten einschließlich Erzeugnissen aus Ländern außerhalb der EU genommen.
Zur richtigen Lagerung von Erdbeeren teilte das LGL mit, diese seien im Kühlschrank zwei bis drei Tage haltbar. Sie sollten nur kurz unter fließendem, kalten Wasser abgespült und die Blütenkelche erst anschließend entfernt werden. Verschimmelte Erdbeeren müssten entsorgt werden. Die betroffenen Stellen zu entfernen, genüge nicht.