Ende Oktober war der Hauptangeklagte zu 13 Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Zudem hat sich das Gericht eine Sicherungsverwahrung des Deutschen vorbehalten. Der 19-Jährige hatte gestanden, den 26-Jährigen mit Messerstichen getötet zu haben. Die Anklage vermutete als Motiv einen Streit um angebliche Schulden in Höhe von 100 Euro. Die Verteidigung des 19-Jährigen hatte auf Totschlag und acht Jahre Jugendstrafe plädiert.
Ein 21-jähriger mutmaßlicher Komplize erhielt wegen Mordes eine Haftstrafe von zwölfeinhalb Jahren. Er will von einer Tötungsabsicht seines Freundes nichts gewusst haben. Die Anwälte des Deutschen wollten einen Freispruch erreichen, ansonsten allenfalls eine Verurteilung wegen unterlassener Hilfeleistung zu einer Haftstrafe.
Zudem verurteilte die Kammer einen dritten Angeklagten - ebenfalls 21 Jahre alt - wegen Beihilfe zum Mord zu einer Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren. Die Verteidiger des Deutschen hatten unter anderem auf Freispruch plädiert.