Angeklagter weist Vorwurf des Mordversuchs zurück

Keine Hilfe trotz Freundschaft? Nach einem Fest überfährt ein 26-Jähriger seinen Kumpel und lässt ihn schwer verletzt auf der Straße liegen. Er sagt, er sei von einem angefahrenen Reh ausgegangen. Die Staatsanwaltschaft sieht das ganz anders.
Prozessbeginn wegen versuchten Mordes durch Fahrerflucht
Der Angeklagte kommt in den Gerichtssaal des Traunsteiner Landgerichts. © Sabina Crisan/dpa

Ein wegen versuchten Mordes durch Fahrerflucht angeklagter Mann hat die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Zu Beginn des Prozesses vor dem Landgericht Traunstein ließ der 26-Jährige am Donnerstag seinen Verteidiger eine Erklärung vortragen, wonach er den Unfall mit einem Fußgänger nur als Wildunfall wahrgenommen habe.

Laut Anklage hatten im Juli des vergangenen Jahres das spätere Opfer und der Angeklagte auf einem Fest in Ampfing (Landkreis Mühldorf am Inn) reichlich getrunken. Danach soll sich der angeklagte Deutsche früh morgens mit etwa eineinhalb Promille ans Steuer gesetzt haben. Auf dem Heimweg fuhr er seinen Freund an, der zu Fuß nach Hause gehen wollte. Der Mann wurde gegen die Windschutzscheibe geschleudert und blieb schwer verletzt am Rand der Straße liegen. Der 26-Jährige soll weitergefahren und keine Hilfe geleistet haben, um seine Alkoholfahrt zu vertuschen.

Der beschuldigte Landwirt übernahm die Verantwortung für den Unfall. Er habe allerdings gedacht, er habe ein Reh angefahren. Er habe einen Zusammenstoß bemerkt, und sei ausgestiegen. Er habe aber kein angefahrenes Tier gefunden. Zu der zerschlagenen Windschutzscheibe, die beim Zusammenprall mit dem Fußgänger zerbrochen war, erklärte der Mann, er habe geglaubt, es handele sich nur um seine zerbrochene Brille.

Den Ermittlungen nach entdeckte etwa eine Viertelstunde nach dem Unfall eine Autofahrerin den schwer verletzten Mann und holte Hilfe. Die Zeugin sagte vor Gericht ebenfalls, sie habe zunächst ein angefahrenes Reh vermutet. Im Vorbeifahren habe sie aber erkannt, dass es sich um einen Menschen handelte.

So konnte dem Opfer das Leben gerettet werden. Der Mann musste allerdings fast einen Monat lang im Krankenhaus behandelt werden, er hatte unter anderem eine Schädelbasisfraktur. Für den Prozess sind zunächst vier Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil könnte demnach am 29. Juni verkündet werden (Az.: 201 Js 26450/22).

© dpa
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