Straßburg schützt Fußgänger: Und bremst Radler

Die elsässische Metropole Straßburg baut seit Jahren ihr Radnetz aus. In der engen Innenstadt kommt es zu Konflikten mit Fußgängern. In Baden-Württemberg sind Radler in Fußgängerzonen ebenfalls ein Thema.
Ein Schild an der Rue des Grandes Arcades in Straßburg fordert Radfahrer zum langsamen Fahren auf. © Christian Böhmer/dpa/Archivbild

«Behindern Sie nicht die Fußgänger» - mit übergroßen Schildern fordert die Stadt Straßburg neuerdings Radler im Zentrum auf, Schritt zu fahren. Die «Cyclistes» (Radfahrer) sollen langsam unterwegs sein, um Unfälle zu vermeiden. Strafen gibt es auch: Es wird mit Bußgeldern von 35 Euro gedroht.

Marc Hoffsess, einer der Stellvertreter der Straßburger Bürgermeisterin Jeanne Barseghian, verteidigte das Vorgehen und die noch provisorisch wirkenden XXL-Schilder: «Fußgänger sind die schwächsten Verkehrsteilnehmer», sagte er der Deutschen Presse-Agentur.

Die ostfranzösische Stadt mit Sitz des Europaparlaments ist stolz auf ihr Netz von Radwegen, das seit Jahren ausgebaut wird. Doch Radfahrer in engen historischen Gassen und Straßen der Elsassmetropole - das führt zu Konflikten mit Fußgängern und Geschäftsleuten. Ist das die Kehrseite des Erfolgs?

In der engen Einkaufsstraße Rue d'Austerlitz in der südlichen Innenstadt müssen Radfahrer schon seit längerem tagsüber absteigen und schieben. Ein Leser der Regionalzeitung «Les Dernières Nouvelles d'Alsace» beklagte unlängst, dass viele Zweiradfahrer das Verbot einfach ignorieren.

Das knapp 70 Kilometer entfernte Freiburg im Breisgau nennt sich gerne eine Fahrradmetropole - das Rad ist das vorherrschende Verkehrsmittel, wenn es um Fahrten ins Zentrum geht. Obwohl in der pittoresken Alstadt Fußgängerinnen und Fußgänger fast überall Vorrang haben, ist Radfahren meist erlaubt - einige besonders frequentierte Bereiche sind jedoch tagsüber tabu. Rund um den zentralen Bertoldsbrunnen ist sogar das Abstellen der umweltfreundlichen Verkehrsmittel verboten.

Ordnungshüter der Schwarzwaldmetrople verwarnten im vergangenen Jahr 69 Radfahrerinnen und Radfahrer in Fußgängerzonen mit 25 Euro Bußgeld. Weitere 30 Radler wurden getadelt, ohne dass sie ihr Portemonnaie zücken mussten, wie die Stadt auf Anfrage berichtete.

Weiter nördlich in Karlsruhe ist das Radfahren in Fußgängerzonen nur zu bestimmten Zeiten erlaubt. Es gebe zwischen Radfahrern und Fußgängern nur wenige Unfälle, deshalb sieht die Stadt nach Angaben eines Sprechers derzeit keinen Handlungsbedarf.

In der Landeshauptstadt Stuttgart ist die große Einkaufs- und Flaniermeile Königstraße wegen der vielen Fußgänger nicht für Radfahrende freigegeben. Es drohen Bußgelder in der Spanne von 25 bis 40 Euro, falls die Regeln nicht eingehalten werden, wie die Stadt mitteilte. Es gebe aber weitere Fußgängerzonen in der City, die offen für den Radverkehr seien.

In Tübingen kommt es hin und wieder vereinzelt zu Beschwerden sowohl von Fußgängern als auch von Radfahrern, hieß es im Rathaus der Universitätsstadt. Das Radfahren ist dort in der Fußgängerzone nicht erlaubt - bis auf eine Ausnahme in der Kornhausstraße, die 2019 für den Radverkehr freigegeben wurde. Dort warb die Stadt bei der Freigabe wohlweislich mit einem großen Banner und Schildern an den Straßeneingängen für ein faires Miteinander von Fußgängern und Radlern.

© dpa
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