Hintergrund ist ein Beschluss des Bundeskabinetts, dass Geflüchtete aus der Ukraine ab Juni Grundsicherungsleistungen für Arbeitssuchende erhalten können und damit leistungsrechtlich nicht mehr wie Asylsuchende behandelt werde. Die baden-württembergischen Kommunalverbände unterstützen es laut der Erklärung, wenn das Land vom Bund eine dauerhafte Beteiligung an den Kosten für die Geflüchteten und deren Integration einfordert. «Zugleich haben aber auch wir klare Erwartungen an das Land als unserem Ansprechpartner. Wir sehen es als Ausdruck einer fairen Lastenverteilung, dass sich das Land durch den Wechsel der Ukraine-Geflüchteten aus dem Asylbewerberleistungsgesetz in die Grundsicherung nicht auf Kosten der Kommunen finanziell zu entlasten versucht», erklärten die Präsidenten der drei Verbände.
Die Kommunen müssten wie bisher von Kosten der Unterbringung und Versorgung verschont bleiben. Auch bei kommunalen Ausgaben etwa für Räume und Personal in Kitas und Schulen sowie für Integrationsarbeit brauche es eine verlässliche Unterstützung des Landes.