Nach Straßenblockaden stehen Klimaaktivisten vor Gericht

Berlin fällt als Wort nur ein Mal in dieser Verhandlung vor dem Amtsgericht. Aber der Tod einer Radfahrerin auf einer Straße in der Hauptstadt schwebt über dem Stuttgarter Prozess gegen zwei Klimaschutzaktivisten. Sie sollen sitzend Straßen blockiert haben.
Ein Justizbeamter steht in einem Gerichtssaal des Landgerichts Stuttgart. © Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild

Nach Straßenblockaden im morgendlichen Berufsverkehr haben sich am Montag zwei Klimaschutzaktivisten der Protestgruppe «Letzte Generation» vor dem Stuttgarter Amtsgericht gegen den Vorwurf der Nötigung verteidigt. Die Männer im Alter von 28 und 34 Jahren sollen sich im Mai und Juni mehrere Male auf die Straße gesetzt haben. Allerdings nahm nur einer von ihnen auch auf der Anklagebank Platz - der andere wurde durch seinen Verteidiger vertreten, weil er nach Angaben der Richterin wegen zwei Sitzblockaden in München in Polizeigewahrsam ist.

Seit Monaten blockiert die Gruppe deutschlandweit immer wieder Straßen und Autobahnen und fordert einen «Stopp des fossilen Wahnsinns». Außerdem tritt sie für ein Gesetz gegen Lebensmittelverschwendung ein sowie für eine Agrarwende, um Treibhausgase zu mindern.

Der Verteidiger des abwesenden Stuttgarter Demonstranten wehrte sich vor Gericht im Namen seines Mandanten dagegen, dass alles, was die Aktivisten machten, strafbar sei. Der Anwalt des 34 Jahre alten Studenten nannte die Beweislage trotz mehrerer Fotos und der Aussage eines Polizisten «ausgesprochen dürftig». 

Die Protestgruppe «Letzte Generation» steht verstärkt in der Kritik nach einem schweren Unfall kürzlich in Berlin, bei dem eine Radfahrerin starb. Politiker fordern ein härteres Vorgehen, in sozialen Netzwerken werden die Klima-Aktivisten angefeindet. Bei dem Unfall hatte sich nach Feuerwehrangaben die Ankunft eines Spezialfahrzeugs zur Bergung der Verletzten wegen eines Staus verzögert, der durch eine Aktion der Klima-Protestgruppe ausgelöst worden sein soll.

Die «Süddeutsche Zeitung» berichtete jedoch unter Berufung auf einen Einsatz-Vermerk, die eingesetzte Notärztin habe ohnehin entschieden, kein Spezialfahrzeug zur Bergung der Frau einzusetzen.

© dpa
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