Zwei Angeklagte weniger im Offenburger Korruptionsprozess

Im Strafprozess um mutmaßliche Bestechung in der Kehler Spielhallenszene stehen zwei der ursprünglich fünf Angeklagten nicht mehr vor Gericht. Ein 30-jähriger Beschuldigter und seine 29-jährige Partnerin sollen nun eine Geldstrafe von zusammen 3000 Euro zahlen, wie das Landgericht am Mittwoch in Offenburg (Ortenaukreis) mitteilte. Verantworten müssen sich weiter ein früherer leitender Angestellter der Stadt Kehl wegen Bestechlichkeit und zwei Männer wegen vermuteter Bestechung. (Az: 2 KLs 200 Js 12725/21).
Eine Figur der blinden Justitia. © Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Dem Ex-Leiter des Kehler Ordnungsamts werden illegale Absprachen mit Spielhallenbetreibern vorgeworfen. Der 41-Jährige soll Reiseeinladungen und Geld im vierstelligen Bereich angenommen haben, zudem war eine Zahlung von 50 000 Euro geplant. Angeklagt sind zudem zwei Männer aus der Hotel- und Spielcasinobranche der Grenzstadt im Alter von 51 und 74 Jahren.

Der Vorsitzende Richter Matthias Eckelt sagte, erst wenn das Strafgeld beglichen sei, sei das Verfahren für den 30-Jährigen und die 29-Jährige endgültig vorbei. Beide arbeiten laut Anklage in einem Spielcasino. Sie waren mit dem damaligen Stadtmitarbeiter zusammen in Urlaub gewesen und hatten länger privat Kontakt. Richter Eckelt sagte schon beim Prozessauftakt Mitte Januar, Korruptionsdelikte seien schwer nachzuweisen. Der Prozess soll am Mittwoch kommender Woche (8.2.) enden.

© dpa
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