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Prozess um versuchten Mord - Angeklagter: Wollte nicht töten

In einer Tiefgarage zündet ein Mann laut Anklage erst zwei Autos an, geht dann zur Wohnung der getrennt von ihm lebenden Ehefrau und gießt Benzin hinein. In der Wohnung sind außer ihr noch ihr Partner und zwei Kinder im Alter von 15 und 18 Jahren. Nun steht er vor Gericht.
Prozess wegen versuchten Mordes
Der Angeklate steht mit gefesselten Händen im Landgericht Ulm. © Stefan Puchner/dpa

Im Prozess um vierfachen versuchten Mord hat der Angeklagte bestritten, dass er jemanden töten wollte. Eine entsprechende Erklärung ließ der 44-Jährige zum Auftakt des Prozesses vor dem Landgericht Ulm am Freitag über seinen Verteidiger verlesen. Neben dem vierfachen versuchten Mord werden dem Angeklagten zudem unter anderem schwere Brandstiftung und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

Der Deutsche soll Anfang April 2022 erst in einer Tiefgarage in Ulm die beiden Autos seiner heute 36 Jahre alten, getrennt von ihm lebenden Ehefrau und ihres heute 51-jährigen Partners mit Benzin übergossen und angezündet haben. Anschließend soll der alkoholisierte Angeklagte zur Wohnung der Ehefrau gegangen sein, wo auch der heute 15-jährige gemeinsame Sohn, der Partner der Ehefrau sowie dessen heute 18-jähriger Sohn gemeinsam gewohnt haben sollen.

Dort soll er mit einem Stein ein Fenster eingeschlagen und durch das Fenster Benzin in die Wohnung gegossen haben. Anschließend soll er den 51-Jährigen mit Benzin übergossen haben. Dieser konnte ihm aber das Feuerzeug bei einem Gerangel abnehmen. Laut Anklage soll der Angeklagte «das ist euer Ende» gerufen haben. Auch soll der 51-Jährige ein langjähriger Freund von ihm gewesen sein. Am Tattag seien 1,6 Promille Alkohol im Blut beim 44-Jährigen gemessen worden. Als die Polizei eintraf, soll der Angeklagte mit einer Glasscherbe in Richtung des Oberkörpers einer Polizeibeamtin gestochen haben. Gegen seine Festnahme wehrte er sich vehement.

Der Angeklagte sitzt in Untersuchungshaft. Es sind insgesamt sechs Verhandlungstermine anberaumt.

© dpa
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