Der Anrufer oder die Anruferin habe sich nach ersten Ermittlungserkenntnissen aus einem anderem Bundesland gemeldet und damit gedroht, sich und anderen Menschen Schaden zuzufügen. Die Polizei berichtete am Mittwoch von «einer Person», die bereits in der Vergangenheit Notrufeinrichtungen missbraucht haben soll. Laut Strafgesetzbuch kann der Missbrauch von Notrufen mit einer Haftstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden.
Wie der Südwestrundfunk (SWR) berichtete, wurden Teile der Baden-Badener Innenstadt am Dienstagabend zeitweise abgesperrt. Streifen und auch das Spezialeinsatzkommando (SEK) seien im Einsatz gewesen. Ein Polizeisprecher sagte dazu lediglich, es seien «verschiedene Kräfte» im Einsatz gewesen. Die Polizei ermittelt zu den Hintergründen des Vorfalls.