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Plädoyers im Terrorprozess um «Gruppe S.» haben begonnen

Fast zweieinhalb Jahre nach dem Auftakt hat mit den Plädoyers der Schlussakt des Marathonprozesses um Terrorvorwürfe gegen die mutmaßlich rechtsextremistische «Gruppe S.» begonnen. Die Bundesanwaltschaft sieht in den Angeklagten keine Wirrköpfe, sondern gewaltbereite Extremisten - das geht aus den Ausführungen am Dienstag in der streng gesicherten Außenstelle des Oberlandesgerichts (OLG) in Stammheim hervor.
Eine Strafgesetzbuch liegt in einem Sitzungssaal
Eine Strafgesetzbuch liegt in einem Sitzungssaal. © Nicolas Armer/dpa/Symbolbild

Der Anklage zufolge waren die vor allem in Telegram-Gruppen geführten Gespräche zwischen den elf mutmaßlichen Mitgliedern und einem möglichen Unterstützer von rechtsextremistischen und gewaltbereiten Ideen geprägt. Diese seien von Beginn an konspirativ gewesen, das heißt, es habe Regeln zur Strafvermeidung gegeben, die auch durchgesetzt wurden.

Nach Sicht der Staatsanwälte plante der mutmaßliche Rädelsführer und Namensgeber Werner S. - der auch den Spitznamen «Teutonico» nutzte - unter Mitgliedern von Preppergruppen, sogenannten Reichsbürgern und anderen Vereinigungen der rechten Szene diejenigen zu identifizieren, denen Demonstrationen, Infoveranstaltungen und Schlägereien nicht genug waren. Mit ihnen hätte der Mann aus dem Raum Augsburg demnach «das Wesentliche», einen «Sturm der Gerechtigkeit» herbeiführen wollen.

Den zwölf Angeklagten - elf mutmaßliche Mitglieder und ein möglicher Unterstützer der «Gruppe S.» - wird vorgeworfen, eine Terrorzelle gegründet zu haben. Ihr Ziel demnach: Sie wollten mit Anschlägen gegen Moscheen einen Bürgerkrieg in Deutschland provozieren. Einer ihrer Anwälte bezeichnete sie hingegen im Prozess als «Ansammlung Sprüche klopfender Wichtigtuer».

Waren zu Beginn des Prozesses noch elf Männer in Untersuchungshaft, so sind es mittlerweile laut OLG nur noch fünf. Die hohe Zahl von einem Dutzend Angeklagten, strenge Sicherheitsvorkehrungen, etliche Beweisanträge und die Detailgenauigkeit der Kammer hatten das Staatsschutzverfahren ebenso in die Länge gezogen wie die Corona-Pandemie.

Die Länge des Verfahrens spiegelte sich am Dienstag auch in der Länge des Plädoyers der Anklage wider, dieses soll in der kommenden Sitzung am Donnerstag fortgesetz werden. Dann wird wahrscheinlich das von der Bundesanwaltschaft geforderte Strafmaß bekannt gegeben.

© dpa
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