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Messerangriff: Psychiatrischer Sachverständiger sagt aus

Im Prozess um einen Messerangriff auf zwei Schülerinnen in Illerkirchberg hat der psychiatrische Sachverständige am zweiten Verhandlungstag ausgesagt. Demnach war ein Sachbearbeiter beim Ausländeramt das Ziel des als Asylbewerber nach Deutschland gekommenen Angeklagten. Er habe den Landratsamtsmitarbeiter des Alb-Donau-Kreises im Dezember mit dem Messer verletzen wollen, sagte der Sachverständige am Dienstag vor Gericht. Der 27-Jährige sei davon überzeugt gewesen, dass das Landratsamt sein Leben zerstört habe. Das sagten sowohl der Sachverständige als auch ein Polizeibeamter, der den Eritreer nach der Tat vernommen hatte.
Gerichtsmikrofone
Mikrofone und Kopfhörer auf einem Tisch in einem Gerichtssaal. © Jonas Walzberg/dpa/Symbolbild

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Mord und versuchten Mord mit gefährlicher Körperverletzung vor. Ein Reisepass für eine Eheschließung in Äthiopien sei das Motiv des Beschuldigten gewesen, hatte die Staatsanwältin nach dem Prozessbeginn Anfang Juni erklärt. Der Anklagebehörde zufolge wollte der 27-Jährige am Tattag mit einem Messer beim Landratsamt die dafür nötigen Ausweispapiere erzwingen.

Als er sein Haus verließ, liefen die beiden Mädchen laut Ermittlungen gerade daran vorbei. Der Angeklagte soll angenommen haben, dass sie das Messer gesehen hätten. Daraufhin habe er spontan beschlossen, die beiden zu töten. So habe er verhindern wollen, dass die Mädchen die Polizei verständigen und so seinen Plan durchkreuzen.

Dass er keine Frau habe, sei ein großes Problem im Leben des 27-Jährigen gewesen, sagte der Sachverständige. Von Bekannten habe er gewusst, dass diese nach Äthiopien ausgereist seien, dort geheiratet hätten und mit einer Frau zurückgekommen seien. Das habe er auch gewollt.

Geladen sind am zweiten Verhandlungstag laut einer Sprecherin des Landgerichts weitere Zeugen etwa von der Spurensicherung. Der Beschuldigte hatte am Dienstag erstmals die Möglichkeit, sich zur Tat zu äußern. Angaben machte er nicht. Beim Prozessauftakt war lediglich die Anklageschrift verlesen worden. Ein Urteil in dem Verfahren könnte am 4. Juli fallen.

© dpa
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