Keine schnellen Anklagen gegen «Reichsbürger»

Generalbundesanwalt Peter Frank geht davon aus, dass die Ermittlungen nach den «Reichsbürger»-Razzien am Ende in mehrere Anklagen münden werden. Aller Voraussicht nach würden verschiedene Schwerpunkte gebildet, sagte er am Mittwochabend bei seinem Jahrespresseempfang in Karlsruhe. Inzwischen gebe es mehr als 60 Beschuldigte, und «25 plus x in einer Anklage», das sei nicht machbar. Die Ermittlungen würden einige Zeit in Anspruch nehmen, in zwei, drei Monaten sei noch mit keiner Anklage zu rechnen. Die Ermittler hätten bei den Durchsuchungen Anfang Dezember und am Mittwoch «viel mitgenommen», das alles müsse ausgewertet werden.
Ein ziviles Polizeiauto fährt in die Aussenstelle des Bundesgerichtshofs (BGH). © Uli Deck/dpa

Die Bundesanwaltschaft hatte am Morgen mehr als 20 Objekte in acht Bundesländern und in der Schweiz durchsuchen lassen. Dabei war es im baden-württembergischen Reutlingen zu einem Schusswechsel mit einem der Betroffenen gekommen, der Mann verschanzte sich im Wohnzimmer und schoss einem Polizisten in den Arm. Dazu sagte Frank, hier manifestiere sich keine neue Gefahr, auf so eine Situation seien alle vorbereitet gewesen. Das Geschehen ähnele früheren Vorfällen mit «Reichsbürgern» wie in Boxberg oder Georgensgmünd. Aus Polizeisicht habe es schon seinen Grund, wenn man zur Durchsuchung bei einem Nicht-Verdächtigen mit dem Spezialeinsatzkommando anrücke.

In Boxberg in Baden-Württemberg hatte im Frühjahr vergangenen Jahres ein Mann bei einem SEK-Einsatz auf Polizisten geschossen und zwei Beamte verletzt. Im fränkischen Georgensgmünd hatte ein «Reichsbürger» 2016 auf SEK-Beamte geschossen und einen Polizisten getötet.

Frank sagte, die Szene sei nicht mehr dieselbe wie vor zehn Jahren. «Da hat man gegen Gerichtsvollzieher irgendetwas gemacht, man hat keine Steuern gezahlt, oder man hat versucht, irgendwelche Gerichtstermine zu boykottieren.» Inzwischen hätten die Vernetzung und die Gewalttätigkeit zugenommen, man beobachte einen stärkeren Zusammenschluss. Deshalb sehe die Bundesanwaltschaft auch die Gefahr, dass sich dort kriminelle oder terroristische Vereinigungen bildeten - und habe sich 2022 zu einem «robusteren Vorgehen» entschieden.

© dpa
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