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Angeklagter verstorben: Prozess um «Gruppe S.» unterbrochen

Nach dem mutmaßlichen Tod eines Angeklagten werden die Plädoyers im Terrorprozess um die «Gruppe S.» am Donnerstag zunächst nicht fortgesetzt. Wie das Oberlandesgericht (OLG) am Mittwoch mitteilte, hatte ein Verteidiger das Gericht über den Tod eines der Angeklagten am Dienstag in Kenntnis gesetzt. Dieser habe sich nicht in Untersuchungshaft befunden.
Justitia
Eine Figur der blinden Justitia. © Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Am Dienstag hatten fast zweieinhalb Jahre nach dem Prozessauftakt die Plädoyers in dem Marathonprozess um Terrorvorwürfe gegen die mutmaßlich rechtsextremistische «Gruppe S.» begonnen. Die Bundesanwaltschaft sieht in den Angeklagten keine Wirrköpfe, sondern gewaltbereite Extremisten - das ging aus den Ausführungen in der streng gesicherten Außenstelle des OLG in Stammheim hervor.

Den zwölf Angeklagten - elf mutmaßliche Mitglieder und ein möglicher Unterstützer der «Gruppe S.» - wird vorgeworfen, eine Terrorzelle gegründet zu haben. Ihr Ziel demnach: Sie wollten mit Anschlägen gegen Moscheen einen Bürgerkrieg in Deutschland provozieren. Einer ihrer Anwälte bezeichnete sie hingegen im Prozess als «Ansammlung Sprüche klopfender Wichtigtuer».

Waren zu Beginn des Prozesses noch elf Männer in Untersuchungshaft, so sind es mittlerweile laut OLG nur noch fünf. Die hohe Zahl von einem Dutzend Angeklagten, strenge Sicherheitsvorkehrungen, etliche Beweisanträge und die Detailgenauigkeit der Kammer hatten das Staatsschutzverfahren ebenso in die Länge gezogen wie die Corona-Pandemie.

© dpa
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