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Ladesäulen-Streit zwischen Tesla und Bund landet vor EuGH

Der Bund erteilt Tank & Rast 2021 die Erlaubnis zum Betrieb von Ladepunkten für Elektroautos. Eine Ausschreibung gibt es nicht. Tesla und Fastned sehen sich benachteiligt. Zu recht?
Symbol für Ladesäule
Ein Stecker-Symbol markiert einen Parkplatz mit einer öffentlichen Ladesäule für Elektroautos. © Julian Stratenschulte/dpa

Ein Rechtsstreit um Ladesäulen zwischen dem Bund und dem Elektroautohersteller Tesla landet vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das Düsseldorfer Oberlandesgericht teilte am Freitag mit, dass es ein Vergaberechtsverfahren ausgesetzt habe, um eine zentrale Frage vom EuGH klären zu lassen. Neben Tesla ist der Ladestationsbetreiber Fastned ein weiterer Antragssteller in dem Nachprüfungsverfahren, Tank & Rast ist als sogenannter Beigeladener involviert.

In der juristischen Auseinandersetzung geht es darum, dass der Bund eine Konzession für Tank & Rast ohne Ausschreibung um die Elektro-Ladesäulen erweitert hat. Die Bewirtschaftung von Tankstellen und Raststätten an Autobahnen war früher eine staatliche Sache, in den 90er Jahren wurde diese aber privatisiert. Mit Tank & Rast hat längst eine privatwirtschaftliche Firma das Sagen.

2021 schlossen der Bund und Tank & Rast eine Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb von Ladepunkten. Eine Ausschreibung gab es nicht - die war aus Sicht des Bundes nicht nötig, schließlich sei ja nur der alte Vertrag ergänzt worden. Tesla und Fastned waren hingegen anderer Auffassung, sie fühlten sich benachteiligt und hielten das Vorgehen für vergaberechtswidrig. In erster Instanz scheiterten sie, in zweiter Instanz kam die juristische Auseinandersetzung vor das OLG Düsseldorf. Dieses Gericht will den Sachverhalt nun in Luxemburg europarechtlich durchleuchten lassen.

Der EuGH soll die Frage beantworten, ob die Erweiterung von Konzessionsverträgen, die ursprünglich zwischen verschiedenen staatlichen Bereichen intern vergeben und später von einem privatwirtschaftlichen Unternehmen übernommen wurden, ausgeschrieben werden müssen. Nach Klärung dieser Frage wird das OLG Düsseldorf seine Entscheidung treffen. Sollte die Erweiterung für unwirksam erklärt werden, könnten bei den betroffenen Ladepunkten doch noch Tesla und Fastned zum Zuge kommen.

© dpa
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