400-Millionen-Kredit Italiens an Alitalia war rechtswidrig

Ein Kredit des italienischen Staates an die inzwischen aufgelöste Fluggesellschaft Alitalia war laut EU-Kommission nicht mit europäischem Recht vereinbar. Konsequenzen dürfte dies keine haben.
Ein Airbus A319 der 2021 neu gegründeten Fluggesellschaft Ita Airways. © Massimo Insabato/Mondadori Portfolio via ZUMA/dpa

Mit einem Kredit in Höhe von 400 Millionen Euro an die strauchelnde Fluggesellschaft Alitalia hat Italien Ende 2019 europäisches Recht verletzt. Wie die EU-Kommission am Montag mitteilte, habe das Darlehen die EU-Beihilfevorschriften für Unternehmen in Schwierigkeiten verletzt. Italien müsse deshalb die Gelder plus Zinsen von der Alitalia zurückfordern, schrieb Brüssel.

Dazu dürfte es allerdings nicht kommen - die Traditionsairline gibt es nämlich nicht mehr. Sie wurde im Herbst 2021 von der neu gegründeten Ita Airways abgelöst. Und weil diese nicht als wirtschaftlicher Nachfolger von Alitalia angesehen wird, können die Millionen nicht von Ita zurückgefordert werden; das hatte die EU-Kommission selbst schon 2021 festgestellt. Die Lufthansa verhandelt derzeit über eine Teilübernahme von Ita Airways.

Alitalia hatte jahrelang große Verluste gemacht und 2017 sowie 2019 insgesamt dreimal vom italienischen Staat hohe Millionenkredite erhalten. Die zwei Darlehen von 2017 über insgesamt 900 Millionen Euro waren ebenso rechtswidrig, urteilte die EU-Kommission bereits Ende 2021. Die Wettbewerbshüter kamen damals wie nun zu dem Schluss, dass Italien nicht wie ein privater Investor gehandelt habe und in einem nötigen Maße von der Rückzahlung der Gelder ausgegangen sei. Es sei vielmehr darum gegangen, den Flugbetrieb aufrecht zu erhalten - Alitalia habe deshalb einen illegalen Wettbewerbsvorteil gehabt.

«Diese Schlussfolgerungen der EU-Kommission haben wir erwartet», sagte der italienische Wirtschafts- und Finanzminister Giancarlo Giorgetti am Montag. Er zeigte sich zugleich aber zufrieden über die Einschätzung von Brüssel, dass der Alitalia-Nachfolger Ita für das Fehlverhalten bei der Vergabe des Überbrückungskredites nicht belangt werden könne. «Wir sind im Recht und werden diesen Weg weitergehen», sagte er im Hinblick auf die Entwicklung und Roms Privatisierungspläne bei Ita Airways.

© dpa
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