Elke Heßelmann, Präsidentin des Verwaltungsgerichts Weimar, erklärte, dass das Gericht mit der eAkte gut für das steigende Aufkommen von Eingängen im elektronischen Rechtsverkehr gerüstet sei. Dieser werde ab dem 1. Januar 2022 für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Behörden sowie andere professionell Einreichende verpflichtend.
Mit dem Verwaltungsgericht Weimar werden nunmehr an vier Thüringer Gerichten Verfahrensakten elektronisch geführt. Ebenfalls dazu gehören bei den Landgerichten Meiningen und Gera die erstinstanzlichen Verfahren der Zivil- und Handelskammern sowie am Oberlandesgericht in Jena die Zivilverfahren der ersten und zweiten Instanz.