Thüringen wolle diese und weitere offene Fragen bei der Gesundheitsministerkonferenz ansprechen, die für Montagabend geplant war.
Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht sieht vor, dass Beschäftigte in Einrichtungen wie Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen bis zum 15. März nachweisen müssen, dass sie gegen das Coronavirus geimpft oder von Covid-19 genesen sind. Damit sollen Patientinnen, Patienten und Pflegebedürftige besser geschützt werden.
Die Sprecherin des Thüringer Gesundheitsministeriums sagte, man erhoffe sich vom Bund Informationen darüber, welche Auswirkungen diese Impfpflicht für die betroffenen Branchen haben werde und ob mit zahlreichen Kündigungen von Beschäftigten in diesem Bereich zu rechnen sei. Man wolle gern wissen, ob es Konzepte gebe, dem entgegen zu wirken.