Striktere Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Bereich für ungeimpfte Thüringerinnen und Thüringer als für geimpfte und genesene Menschen sowie die 2G- und 3G-Plus-Regelungen und die nächtliche Ausgangsbeschränkung, seien «insgesamt verhältnismäßige Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung», hieß es weiter. Sie trügen dem Umstand Rechnung, «dass von den unterschiedlichen Gruppen hinsichtlich der Verbreitung des Virus verschiedene Gefährdungslagen ausgingen».
Der in der Verordnung beabsichtigte und von den Antragstellern beklagte «Impfdruck» sei nicht unangemessen. Die kritisierte Gefährlichkeit der Impfung erweise sich als stark überzeichnet und stehe darüber hinaus in einem eklatanten Widerspruch zu den Bewertungen der Expertinnen und Experten, beurteilte der Senat weiter. Die Entscheidung ist unanfechtbar.