«Eine Aufweichung der Regelungen durch die Möglichkeit von 3G macht für uns in der momentan angespannten Situation wenig Sinn», erklärte Rothe-Beinlich.
2G bedeutet, dass in bestimmten Bereichen nur noch Geimpfte und Genesene Zugang haben. Ein Entwurf für eine neue Corona-Verordnung sieht vor, dass in vielen Bereichen wie der Gastronomie oder für Beherbergungsbetriebe angesichts der angespannten Corona-Situation in Thüringen künftig 2G gelten soll.
Ausgenommen sind nach dem bisherigen Entwurf aber die Veranstaltungsbranche, Messen und auch körpernahe Dienstleistungen. Dort soll auch 3G-Plus möglich sein. Neben Geimpften und Genesenen hätten dort also auch Menschen mit einem negativen PCR- oder PCR-ähnlichen Test Zutritt.
Rothe-Beinlich machte klar, dass sich ihrer Fraktion nicht erschließe, «warum gerade die oben genannten Bereiche davon ausgenommen sein sollten».