In Thüringen gilt seit einigen Wochen im Einzelhandel eine 2G-Regelung, wonach nur Geimpfte oder von Covid-19 Genesene Zutritt zu Geschäften haben. Es gibt aber auch Ausnahmen - etwa für Supermärkte, Drogerien oder andere Geschäfte des alltäglichen Bedarfs.
In Niedersachsen hatte das Gericht seine Entscheidung unter anderem damit begründet, dass die Maßnahme zur weiteren Eindämmung des Coronavirus nicht notwendig und auch nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar sei.