Einer der Gründe hierfür sei die weiter rückläufige Zahl der Menschen, die auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen seien, hieß es. Zudem hätten die Jobcenter aufgrund der Kontaktbeschränkungen während der Pandemie ihre Kunden seltener zu persönlichen Terminen bestellt. «Daher gab es auch weniger Streit um versäumte Termine und entsprechende Sanktionen» sagte Markus Behrens, Geschäftsführer der in Halle ansässigen Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen.
Auch der vom Gesetzgeber wegen der Corona-Krise erleichterte Zugang in die Grundsicherung habe eine Rolle gespielt. So werden etwa in den ersten Monaten die tatsächlichen Kosten der Unterkunft anerkannt, auch wenn diese laut den eigentlichen Hartz-IV-Regelungen als zu hoch gelten.
Bei den im vergangenen Jahr neu eingelegten Widersprüchen ging es den Angaben zufolge häufig um die Anrechnung von vorhandenem Vermögen oder Einkommen aus Beschäftigung oder Selbstständigkeit. Weitere Widersprüche gegen Bescheide betrafen etwa Unterkunftskosten oder nicht mehr bewilligte Leistungen des Jobcenters. Bei den Klagen standen demnach die rechtliche Auseinandersetzungen um die Aufhebung oder Änderung von Leistungsbescheiden an erster Stelle (mehr als 17 Prozent), gefolgt von Prozessen um die Kosten der Unterkunft und Heizung (knapp 17 Prozent).
Im Dezember 2021 wurden 109 394 Leistungsberechtigte von den Jobcentern in Thüringen betreut, im September 2020 waren es noch 120 397.