Die Diakonie Mitteldeutschland fordere die Landesregierungen auf, sich für eine Aussetzung des entsprechenden Paragrafen des Infektionsschutzgesetzes einzusetzen, «zumindest bis der Bundestag eine Entscheidung zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht getroffen hat». Das Ziel eines höheren Infektionsschutzes in Sozial- und Gesundheitseinrichtungen dürfe nicht mit der Abwanderung vieler Beschäftigter und mit Versorgungsengpässen erkauft werden.
Die Rückmeldungen aus Einrichtungen hätten zahlreiche praktische Probleme ergeben: Dienstpläne könnten nicht geschrieben werden, neue Verträge für die Aufnahme in eine stationäre Pflegeeinrichtung könnten nicht geschlossen werden. Zur Disposition stünden Fahrdienste für Menschen mit Behinderungen und die Essensversorgung in Sozialeinrichtungen.
Weiter hieß es: «Der drohende Versorgungsnotstand in Krankenhäusern, Pflegeheimen, ambulanten Pflegediensten, Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung und anderen Sozialeinrichtungen wird zudem verstärkt durch eine physische und psychische Erschöpfung bei vielen Mitarbeitenden nach zwei Jahren Schwerstarbeit in der Corona-Pandemie.» Der Krankenstand sei schon sehr hoch.