Der Mann muss zudem 30 000 Euro Schmerzensgeld an die Familie des Mädchens zahlen, das noch immer an den Folgen der Verletzungen leidet. Weiterhin darf er vier Monate nicht zur Jagd und in der Zeit seinen Jagdschein abgeben.
Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten wegen vorsätzlicher schwerer Körperverletzung gefordert. Der Mann habe mögliche Verletzungen durch den Schuss billigend in Kauf genommen, argumentierte die Staatsanwältin. Die Verteidigung forderte hingegen einen Freispruch für den 34-Jährigen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.