Auch in der Vergangenheit wurden bereits vor den Protesten solche Betretungsverbote ausgesprochen. Dadurch sollen bereits auffällig gewordene Personen von vornherein daran gehindert werden, an den Demonstrationen teilzunehmen.
Grundsätzlich sind Versammlungen in Sachsen-Anhalt laut der Corona-Eindämmungsverordnung nicht beschränkt, müssen aber 48 Stunden vorher angemeldet werden. Das passiert aber vor allem bei den Corona-Demos im Norden des Landes so gut wie nicht. Für unangemeldete Demonstrationen hat die Polizei Magdeburg in der letzten Dezemberwoche die Regeln per Allgemeinverfügung verschärft und diese Mitte Januar erneuert. Nicht angemeldete Proteste dürfen dort nur noch ortsgebunden stattfinden. Protestzüge durch die Straßen sind also untersagt. Außerdem besteht die Pflicht zum Tragen einer Maske sowie Abstandsregeln.